Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union und im Rest der Welt.
1 Geltungsbereich und Anwendung deutschen Rechts
1.1 Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
1.4 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
1.5 Vertragssprache ist deutsch. In Zweifelsfällen geht die deutsche Version vor.
2 Einzelvertrag, Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Parteien beabsichtigen, dass jede Arbeitnehmerüberlassung bzw. jeder Service, die der Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen hat, in einem gesonderten schriftlichen Vertrag ("Einzelvertrag") detailliert beschrieben und vereinbart wird.
2.2 Die Leistungen des Auftragnehmers werden auf der Website des Auftragnehmers dargestellt. Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber dar.
2.3 Der Einzelvertrag kommt durch Angebot und Annahme zwischen den Parteien zustande und wird textförmig dokumentiert.
3 Leistungen und Vergütung
3.1 Der Auftragnehmer bietet verschiedene Leistungen und Leistungspakete, welche auf der Website dargestellt werden. Den Leistungen und Leistungspaketen liegt jeweils die bei Vertragsschluss geltenden Inhalte und Preise zu Grunde, die im Einzelvertrag dokumentiert werden. Die Einzelheiten des Einzelvertrags können von den Leistungen und Leistungspaketen individuell ausgehandelt abweichen.
3.2 Die Vergütung bestimmt sich nach den zu den Leistungen und Leistungspaketen dargestellten Konditionen.
3.3 Änderungen von Leistungen und Leistungspaketen und Vergütungen sind dem Auftragnehmer für zukünftige Einzelverträge vorbehalten. Änderungen dieser Art bezüglich der bereits gebuchten Leistungen oder Leistungspakete berechtigen den Auftraggeber zu einem Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende unabhängig von vertraglichen Mindestlaufzeiten.
4 Leistungen im Bereich Recruiting
Für Leistungen aus dem Bereich Recruiting gilt, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Suche, Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten für die intendierte Aufgabe gemäß der angebotenen Stellenprofile beauftragt. Darüber hinaus begleitet der Auftragnehmer den Auftraggeber beratend im Recruiting und bei der Aushandlung der vertraglichen Details wie Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub usw. mit den ausgewählten Kandidaten. Für Einzelheiten der Vermittlung gelten im Übrigen die Konditionen zum Angebot auf der Website oder im übersandten Service Katalog.
Falls der Auftraggeber beschließt, die Dienstleistungen des/der Kandidaten, die dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer vorgestellt wurden, entweder direkt durch Freelance- oder Arbeitsverträge oder durch andere Dritte als den Auftragnehmer in Anspruch zu nehmen, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Gebühr in Höhe des Dreifachen der monatlichen Gehaltserwartung des Kandidaten zu zahlen, die dem Auftraggeber zusammen mit dem Profil des/der Kandidaten mitgeteilt wurde.
5 Leistungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung
5.1 Monatliche Leistung: Bei Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Beschäftigung und Überlassung des ausgewählten Kandidaten in Höhe des voraussichtlichen monatlichen Betrages zzgl. Gebühren.
5.2. Gebühr für die Personalvermittlung: Zu Beginn der Vertragslaufzeit leistet der Auftraggeber eine Zahlung für die Personalvermittlung in Höhe der voraussichtlichen monatlichen Vergütung.
5.3 Kaution: Zu Beginn der Vertragslaufzeit leistet der Auftraggeber eine Kaution in Höhe der voraussichtlichen monatlichen Vergütung. Ein monatlicher Betrag gilt als Kaution und wird bis zum Ende der Laufzeit des Einzelvertrages einbehalten und danach ganz oder teilweise verrechnet bzw. ausgezahlt.
5.4 Der Auftraggeber ist zu Weisungen an den Arbeitnehmer im Rahmen der definierten Tätigkeit berechtigt. Der Arbeitnehmer darf nur für die vereinbarte Tätigkeit und im Betrieb des Auftraggebers eingesetzt werden. Eine Überlassung der Mitarbeiter an Dritte, auch verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, ist ausgeschlossen.
5.5 Die Leistungspflicht des Auftragnehmers ist auf den namentlich genannten Arbeitnehmer beschränkt. Ist dieser Arbeitnehmer an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, so wird der Auftragnehmer und der Arbeitnehmer für die Dauer des Hindernisses von seiner Leistungspflicht frei.
5.6 Der Auftragnehmer verpflichtet Arbeitnehmer zur Einhaltung der Arbeitsordnung des Auftraggebers sowie zur Verschwiegenheit gegenüber anderen Auftraggebern und Dritten.
5.7 Der Auftraggeber kann den Arbeitnehmer von der Tätigkeit entbinden und geeigneten Ersatz verlangen, wenn ein Grund vorliegt, der gemäß § 626 Abs. 1 BGB einen Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würde.
6 Besondere Bedingungen zum Schutz von Informationen
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, alle ihm bekannt werdenden Informationen zu Kandidaten und Arbeitnehmern vertraulich und den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zu behandeln, soweit nicht zur Durchführung des Vertrages anderes vereinbart ist. Solche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6.2 Kommt zwischen dem Auftraggeber und einem vorgestellten Kandidaten oder Arbeitnehmenden außerhalb einer Geschäftsbeziehung zu dem Auftragnehmer ein Arbeitstag-, Dienst- oder Werkvertragsverhältnis binnen 24 Monaten nach der ersten Vorstellung im Recruiting zustande, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer neben der vertraglichen Vergütung einen weiteren Betrag
-
< 6 Monate ab Beginn des "Einzelvertrags" - 3 x die vereinbarte oder beabsichtigen Monatsvergütung (brutto) bezogen auf den Arbeitnehmer für die erbrachte Vermittlungsleistung.
-
6-12 Monate ab Beginn des "Einzelvertrags" - 2 x die vereinbarte oder beabsichtigen Monatsvergütung (brutto) bezogen auf den Arbeitnehmer für die erbrachte Vermittlungsleistung.
-
12+ Monate ab Beginn des "Einzelvertrags" - 1 x die vereinbarte oder beabsichtigen Monatsvergütung (brutto) bezogen auf den Arbeitnehmer für die erbrachte Vermittlungsleistung.
Erfüllt der Auftraggeber diese Pflicht nicht, erhöht sich der weiter zu zahlende Betrag um weitere 3.000 €.
7 Zahlungen
7.1 Die Vergütung für die Leistungen oder Leistungspakete wird entsprechend der ausgewiesenen Konditionen fällig. Ist eine besondere Kondition nicht ausgewiesen, gilt die Zahlung als am 01. des Folgemonats fällig.
7.2 Alle Zahlungen sind in EUR zu leisten. Der Auftraggeber übernimmt alle Überweisungsgebühren, damit der Auftragnehmer die genauen Rechnungsbeträge erhält.
7.3 Zahlungen erfolgen ausschließlich auf Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage. Die Zahlung erfolgt unbar auf elektronischem Weg.
7.4 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8 Laufzeit
8.1 Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung werden die Verträge jeweils auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist unbenommen. Dieses Recht besteht insbesondere, sofern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen mit Sitz in Georgien ändern auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderung.
9 Vertraulichkeit und Referenznennung
9.1 Der Auftragnehmer wird alle Informationen einschließlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die es vom Auftraggeber im Rahmen der Leistungen erhält, vertraulich und den gesetzlichen Bestimmungen gemäß behandeln, soweit diese nicht offenkundig, öffentlich bekannt oder zur Veröffentlichung bestimmt sind.
9.2 Der Auftraggeber ist grundsätzlich damit einverstanden, als Referenz in der Kommunikation des Auftragnehmers benannt zu werden. Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
10 Gewährleistung
10.1 Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Auftragnehmer für die Auswahl von Arbeitnehmern nur mit eigenüblicher Sorgfalt. Die Gewährleistung ist in diesem Fall auf Schäden durch vorsätzliche oder grob-fahrlässige Verletzung von Pflichten beim Recruiting. Der Höhe nach ist die Gewährleistung auf einen Monatslohn beschränkt.
10.2 Die Haftung des Auftragnehmers für das Handeln, das Verhalten und die Arbeitsleistung des überlassenen Arbeitnehmers ist ausgeschlossen, da der Auftraggeber weisungsbefugt ist.
10.3 Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.
11 Haftung
11.1 Für die Haftung des Arbeitnehmenden gegenüber dem Auftraggeber und anderen Arbeitnehmern des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Neben dem Haftungsausschluss nach 10.1 ist die Haftung des Auftragnehmers und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl gesetzliche als auch vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fälle im Falle des Verzugs, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
11.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Forderungen frei, die der Auftragnehmer aus einer Verletzung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen des Auftraggebers erwachsen.
12 Sonstiges
12.1 Mündliche Nebenabreden und sonstige Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der rechtsunwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.
12.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Tiflis, June 2023